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Familienrecht

Wir helfen beim Thema Familienrecht, bei Trennung, Unterhalt, Kindern und Vermögen.

Wählen Sie Ihr Anliegen – Sie beantworten wenige kurze Fragen und wissen danach, wo Sie stehen. Vertraulich und unverbindlich: die andere Seite erfährt davon nichts.

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Ihr Thema im Familienrecht

Sieben Themen, ein Weg: Wählen Sie aus, worum es geht.

So läuft es mit Rechtecheck

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    Sie beantworten wenige FragenZu Ihrem Fall – schnell und unkompliziert online. Dauer: etwa 3 Minuten.
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    Sie erhalten sofort Ihre KI-RechtsanalyseIhre Ansprüche und Erfolgsaussichten, laufende Fristen, welche Unterlagen Sie brauchen.
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    Sie äußern Ihren RückrufwunschOnline, ohne Warteschleife. Ihre Analyse geht automatisch an Ihre Kanzlei – Sie müssen nichts weiterleiten.
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    Ihre Kanzlei ruft an – und ist bereits mit Ihrem Anliegen vertrautInnerhalb von 24 Stunden (werktags). Ihre Analyse liegt der Kanzlei bereits vor – Sie müssen Ihr Anliegen nicht noch einmal schildern.

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KI-GESTÜTZTE RECHTSINFORMATION

Sie interagieren mit Lexi, einem KI-gestützten Rechtsinformationssystem.

Dies ist keine Rechtsberatung. Ein Anwalt sollte die Ergebnisse bewerten.

Expertise im Familienrecht

Familienrecht – Ihre Rechtsanalyse in wenigen Minuten.

Trennung, Unterhalt, Kinder oder Vermögen: Sagen Sie uns Ihr Anliegen, den Rest übernimmt eine Kanzlei für Familienrecht. Die andere Seite erfährt davon nichts.

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Worum geht es?

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Ihr Fall wird von einer Partnerkanzlei geprüft, die Familienrecht macht.

So läuft es mit Rechtecheck

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Familienrecht – Ihre Rechtsanalyse in wenigen Minuten.

Trennung, Unterhalt, Kinder oder Vermögen – Sie beantworten wenige kurze Fragen und wissen danach, wo Sie stehen. Vertraulich und unverbindlich – die andere Seite erfährt davon nichts.

Scheidung · Unterhalt · Sorgerecht · Umgang · Trennungsvereinbarung · Zugewinn · Ehevertrag

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Wenn es um eine Trennung geht: Das Trennungsjahr ist keine Wartezeit.

  • Unterhalt gibt es erst ab AufforderungFür die Zeit davor lässt sich in der Regel nichts mehr verlangen (§ 1613 BGB). Wer wartet, verliert Monate, die nicht zurückkommen.
  • Kinder brauchen die Regelung jetztBetreuung, Umgang und Kindesunterhalt lassen sich unabhängig von der Scheidung regeln – je früher, desto weniger wird später gestritten.
  • Wohnung und Konten früh klärenWer in der Wohnung bleibt und was mit gemeinsamen Konten und Krediten passiert, ist sofort regelbar. Für die Scheidung selbst gilt in der Regel ein Jahr Trennung (§ 1565 BGB).

So läuft es mit Rechtecheck

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Was Sie mit uns anders erleben

  • Nichts passiert ohne SieDie Prüfung stößt nichts an: Es geht kein Schreiben raus, die andere Seite wird nicht informiert, und Sie entscheiden nach dem Telefonat, ob es weitergeht.
  • Sie wissen vorher, wo Sie stehenBevor Sie mit jemandem sprechen: was Ihnen zusteht, was ein Verfahren ungefähr kostet und welcher Weg der schnellere ist.
  • Sie bekommen eine Kanzlei, die Familienrecht machtÜber 250 Anwälte im Partnernetzwerk in ganz Deutschland, mit Expertise im Familienrecht. Nicht die nächstbeste Kanzlei, sondern eine, die Ihren Fall kennt.
  • VertraulichIhre Angaben werden verschlüsselt übertragen und nur für Ihre Anfrage verwendet. Die andere Seite erfährt davon nichts.

Drei Schritte, volle Kostenkontrolle.

Sie sehen bei jedem Schritt vorher, was Sie bekommen und was es kostet. Ohne Ihre Zustimmung entsteht keine Kostenpflicht.

  1. KI-Rechtsanalyse

    Umfangreiche Analyse Ihres Falls: Chancen und Risiken, was als Nächstes ansteht, Unterlagen, die Sie brauchen. Sofort nach Ihren Antworten.

    kostenlos
  2. Kurzes Telefonat mit der Kanzlei

    Rund 15 Minuten: Ihr Fall wird eingeordnet und Sie erfahren den Preis für Beratung oder Vertretung. Das ist noch keine Beratung – deshalb kostenlos und ohne Verpflichtung. Ob es weitergeht, entscheiden Sie danach.

    kostenlos
  3. Beratung und Vertretung

    Erst wenn Sie das Angebot annehmen. Der Preis steht vorher fest.

    VerfahrenskostenhilfeBei geringem Einkommen kann das Gericht die Kosten ganz oder teilweise übernehmen (§§ 76 ff. FamFG). Die Kanzlei prüft das für Sie.nach Prüfung
    Mit RechtsschutzFamilienrecht ist meist nur als Beratung gedeckt – die Kanzlei prüft Ihre Policenach Police
    Ohne RechtsschutzFester Preis, vorher vereinbart*nach Vereinbarung

* Gesetzliche Obergrenze: Eine anwaltliche Erstberatung darf für Verbraucher höchstens 190 € zzgl. MwSt. kosten (§ 34 RVG). Alles darüber hinaus wird vorher schriftlich mit Ihnen vereinbart.

4,7 / 5 · Sehr gut

233 Kundenbewertungen, 97 % Empfehlungen – LexAid GmbH, Betreiber von Rechtecheck.de

Häufige Fragen

Muss ich erst ein Jahr getrennt leben, bevor ich etwas tun kann?

Nein. Der Scheidungsantrag setzt in der Regel ein Trennungsjahr voraus (§ 1565 BGB). Unterhalt, die Betreuung der Kinder und die Wohnung lassen sich sofort regeln.

Erfährt die andere Seite von meiner Anfrage?

Nein. Ihre Angaben gehen an die Kanzlei, die Sie zurückruft. Die andere Seite wird nicht kontaktiert und es geht kein Schreiben raus, solange Sie das nicht beauftragen.

Brauchen wir zwei Kanzleien?

Zwingend nur die Seite, die den Antrag stellt (§ 114 FamFG). Wenn Sie sich einig sind, reicht das für die Scheidung selbst; die andere Seite stimmt zu. Sobald eigene Anträge gestellt oder Folgesachen mitgeregelt werden, braucht auch die andere Seite eine eigene Kanzlei – eine Kanzlei kann nie beide Seiten vertreten.

Was kostet ein Verfahren?

Bei der Scheidung richtet es sich nach dem Verfahrenswert, und der ergibt sich im Wesentlichen aus drei Nettomonatseinkommen beider Seiten zuzüglich Versorgungsausgleich (§ 43 FamGKG). Bei Kindschaftssachen und beim Unterhalt gelten eigene Regeln. Ihre Analyse ordnet das ein, den verbindlichen Preis nennt die Kanzlei im Telefonat.

Was ist, wenn ich das nicht bezahlen kann?

Dann kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht: Bei geringem Einkommen kann das Gericht die Kosten ganz oder teilweise übernehmen (§§ 76 ff. FamFG). Die Kanzlei prüft, ob Sie sie bekommen.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Das hängt vom Gericht und davon ab, was mitgeregelt wird – insbesondere vom Versorgungsausgleich, für den die Rentenversicherung Auskünfte einholen muss. Eine seriöse Dauer kann Ihnen erst die Kanzlei nennen, wenn sie Ihren Fall kennt.

Was passiert mit der Rente?

Bei einer Scheidung wird der Versorgungsausgleich in der Regel von Amts wegen durchgeführt: Die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden geteilt. Das lässt sich in einem Ehevertrag oder einer Trennungsvereinbarung anders regeln – dafür ist eine notarielle Beurkundung nötig.

Ich weiß noch nicht, ob ich mich trennen will. Ist das hier trotzdem richtig?

Ja. Sie können bei der Frage nach Ihrem Ziel angeben, dass Sie sich erst orientieren. Die Einschätzung verpflichtet Sie zu nichts.

Worum geht es bei Ihnen?

Wählen Sie Ihr Anliegen – die nächsten Fragen sind dann schon auf Ihre Situation zugeschnitten.